Mietverwaltung
Mietverwaltung – Aufgaben des Miet-Verwalters
Kaufmännische Aufgaben
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Verwaltung, Verbuchung und Disponierung des Geldverkehrs
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Überwachung der monatlichen Sollstellung der Miete
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Bearbeitung von Lastschriftabbuchungen und Mahnverfahren
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Rechnungskontrolle
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Regelung von Personalangelegenheiten (z.B. Hausmeister)
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Erstellung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen für Mieter, ggf. Mahnung dieser und Bearbeitung von Widersprüchen
Technische Aufgaben
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Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom)
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Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten, einschließlich Preisanfrage, Ausschreibungen, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle, Mängelrügen, Einhaltung Gewährleistungsansprüche
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Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten, inkl. TÜV-Kontrollen und Brandschutz sowie Beachtung technischer Verordnungen
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Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker
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Erstattung von Schadensmeldungen gegenüber Versicherung und Verursacher
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Einweisung Handwerker und Hausmeister
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Schlüsselbestellungen
Rechtliche Aufgaben
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Beachtung mietrechtlicher Vorschriften
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Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften vom BGB bis zur StVzO
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Abschluss bzw. Kündigung des Mietvertrages
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Abnahme und Übergabe der Mietsache
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Erklärung und Umsetzung von Mieterhöhungen
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Bearbeitung von Mietminderungen
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Abschluss von Wartungsverträgen
Organisatorische Aufgaben
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Auswahl des Mieters
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Korrespondenz mit Eigentümern
und Mietern
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Verhandlung mit Behörden
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Erstellung und Verteilung von Rundschreiben, Informationen und Aushängen
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Beschwerdemanagement
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Wahrnehmung von Orts- und Gerichtsterminen
Links
Weitere Infos zum Mietrecht: Ratgeber Mietrecht
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