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Energieausweis

Energieausweis – Ende der 10-Jahresfrist

Die Gültigkeit der ersten Energieausweise nach EnEV 2007 läuft bereits ab (Ende der 10-Jahres Frist).

Durch die EnEV 2007 wurde das Dokument, das die energetische Qualität von Gebäuden belegt, Pflicht. Da die Gültigkeit auf 10 Jahre begrenzt ist, besteht für viele Eigentümer in naher Zukunft Handlungsbedarf.

Eine Verlängerung der alten Energieausweise ist nicht möglich; deshalb ist eine Neuausstellung erforderlich.


Ist Ihr Energieausweis noch gültig?

Seit Mai 2014 gilt die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014, www.enev-online.com).

Makler, Vermieter und Verwalter sind verpflichtet, Käufern und Mietern den Energieausweis bei der Besichtigung des Hauses/ der Wohnung vorzulegen und sie so über den Energiever-brauch zu informieren.

Der Energieausweis enthält alle Pflichtangaben, die laut EnEV in Immobilienanzeigen veröf-fentlicht werden müssen.

Seit dem 01.05.2015 werden fehlende Angaben zur energetischen Qualität von Immobilien in kommerziellen Anzeigen als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro belegt.

Der aktuelle Energieausweis hat mit dem Energieausweis aus 2007 nicht mehr viel gemeinsam. Auffälligste Neuerung ist die veränderte Farbskala. In den alten Energieausweisen lag das obere Ende der Skala noch bei über 400 kWh/(m2*a); die aktuelle Skala endet bereits bei 250 kWh/(m2*a). Damit trägt der Gesetzgeber der Tatsache Rechnung, dass sich die durchschnitt-liche energetische Qualität des Gesamtbestandes kontinuierlich verbessert. Gebäude, bei de-nen keine energetischen Sanierungsmaßnahmen vorgenommen wurden, werden dadurch heute schlechter eingestuft als noch vor zehn Jahren. Neu ist auch die Einteilung in Effizienzklassen von A+ bis H, ähnlich, wie es der Verbraucher bereits von Elektrogeräten kennt.

Seit Inkrafttreten der EnEV 2014 müssen Aussteller Energieausweise beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt, www.dibt.de) kostenpflichtig registrieren. Dadurch werden stichpro-benartige Kontrollen ausgestellter Energieausweise ermöglicht. Für die Kontrollen kommt ein dreistufiges System zum Einsatz.

Die Energieausweise können entweder auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs oder des berechneten Energiebedarfs ausgestellt werden.

Wir informieren Sie welchen Energieausweis Sie benötigen.

Als bauvorlageberechtigte Architektin liefere ich Ihnen kurzfristig Bedarfs- u. Verbrauchsausweise mit einer Gültigkeit von 10 Jahren.


Leistungen

  • Verbrauchsausweis € 48,50 incl. MwSt.

Das Erfassungsbogen mit den Verbrauchsdaten von 3 aufeinanderfolgenden Heizperioden muss vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Sie finden das Formular unter dem Punkt Downloads.

  • Bedarfsausweis nach Gebäudetypologie (bis 12 Wohneinheiten) € 420.- incl. MwSt.

Der Preis versteht sich incl. 10 km Fahrstrecke (einfache Strecke). Für Fahrstrecken > 10 km berechnen wir € 0,40/ km und € 60.-/ Stunde Fahrzeit. Baupläne, Baubeschreibung u. Prüfbericht des Schornsteinfegers müssen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.

Downloads

Kontakt

Hausverwaltung 
Dipl.-Ing. Arch. Mareile Humburg
Wörthstr. 36
45138 Essen
Tel: 0201 – 286054