Mietverwaltung
Die gesetzliche Grundlage für die Aufgaben des Miet-Verwalters ist das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 535 ff. BGB), das die Regeln zum Verhältnis zwischen Mieter und Eigentümer klar definiert (http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/gesetz.htm).Die konkreten Aufgaben des Miet-Verwalters werden ausschließlich im Verwaltervertrag vereinbart.Aufgaben eines Miet-Verwalters können sein:
Kaufmännische Aufgaben
- Verwaltung, Verbuchung und Disponierung des Geldverkehrs
- Überwachung der monatlichen Sollstellung der Miete
- Bearbeitung von Lastschriftabbuchungen und Mahnverfahren
- Rechnungskontrolle
- Regelung von Personalangelegenheiten (z.B. Hausmeister)
- Erstellung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen für Mieter, ggf. Mahnung dieser und Bearbeitung von Widersprüchen
Technische Aufgaben
- Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom)
- Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten, einschließlich Preisanfrage, Ausschreibungen, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle, Mängelrügen, Einhaltung Gewährleistungsansprüche
- Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten, inkl. TÜV-Kontrollen und Brandschutz sowie Beachtung technischer Verordnungen
- Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker
- Erstattung von Schadensmeldungen gegenüber Versicherung und Verursacher
- Einweisung Handwerker und Hausmeister
- Schlüsselbestellungen
Rechtliche Aufgaben
- Beachtung mietrechtlicher Vorschriften
- Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften vom BGB bis zur StVzO
- Abschluss bzw. Kündigung des Mietvertrages
- Abnahme und Übergabe der Mietsache
- Erklärung und Umsetzung von Mieterhöhungen
- Bearbeitung von Mietminderungen
- Abschluss von Wartungsverträgen
Organisatorische Aufgaben
- Auswahl des Mieters
- Korrespondenz mit Eigentümern
- und Mietern
- Verhandlung mit Behörden
- Erstellung und Verteilung von Rundschreiben, Informationen und Aushängen
- Beschwerdemanagement
- Wahrnehmung von Orts- und Gerichtsterminen